Gesunde Spitz Deckrüden für Deine Zucht


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Zulassung zur Zucht – welche Untersuchungen Dein Spitz Deckrüde benötigt

Für eine Zuchtzulassung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die in drei Kategorien aufgeteilt sind:

Das Aussehen muss mit der Note „sehr gut“ von zwei verschiedenen Spezialrichtern des Vereins für Deutsche Spitze e. V. bewertet werden.

Spitz Deckrüden
Bevor ein Spitz Deckrüde zur Zucht eingesetzt werden kann, müssen einige Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt werden.

Die Bewertung wird auf einer VDH-geschützten Rassehundausstellung vorgenommen. VDH steht für Verband für das deutsche Hundewesen.

Auch die Mindestanforderung für das Verhalten muss von einem Spezialrichter des Vereins für Deutsche Spitze e. V. überprüft werden. Mit einer Ausnahme: Hat der Spitz bereits eine Begleithundprüfung bei einem VDH-Verein absolviert, muss er die Verhaltensuntersuchung nicht mehr machen.

Um die Verbreitung von Erbkrankheiten einzudämmen, müssen sich die Deckrüden eingehender medizinischer Untersuchungen unterziehen. Welche Untersuchungen Dein Spitz benötigt, ist von der jeweiligen Rasse abhängig.

Groß- und Wolfsspitze müssen zwingend eine röntgenologische Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD) durchführen lassen, da diese Rassen häufiger davon betroffen sind. Das Röntgen übernimmt ein erfahrener Tierarzt mit der entsprechenden Ausstattung.

Wird beim Röntgen eine schwere oder mittlere HD entdeckt, darf der Spitzrüde nicht für die Zucht zugelassen werden. Fällt die HD gering aus, darf er zwar für die Zucht genommen werden, allerdings nur in Kombination mit einer Hündin, die frei von HD ist.

Der Tierarzt ist verpflichtet, einen vom Zuchtverband vorgeschriebenen HD-Beurteilungsbogen auszufüllen. Den gibt es beim Hauptzuchtwart oder beim Zuchtbuchführer. Der Bogen muss zusammen mit der Ahnentafel dem Tierarzt vorgelegt werden. Der schickt dann die Unterlagen an den Zuchtbuchführer/Hauptzuchtwart. Von dort aus werden die Untersuchungsergebnisse zur Auswertung an eine tierärztliche Hochschule gesendet. Das Urteil der Hochschule ist maßgebend.

Mittel-, Kleinspitz, Zwergspitz und Japan-Spitze müssen nicht zwingend eine HD-untersuchung machen. Dafür muss aber eine Untersuchung auf Patellaluxation (PL) durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine beim Spitz vererbbare Erkrankung des Kniegelenks, bei der die Kniescheibe aus dem Gelenk springt.

Für die PL-Untersuchung muss der Spitz mindestens ein Jahr alt sein. Ab einer PL zweiten Grades dürfen die Spitze nur in Ausnahmefällen für die Zucht zugelassen werden.

Die Entscheidung wird vom VDH Zuchtausschuss zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat des VDH für Zucht und Forschung gefällt. Auch hier gibt es vorgeschriebene Formulare, die ein Tierarzt des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte ausfüllen muss.

Welche Papiere Dein Spitz für die Zuchtzulassung benötigt

Spitz Deckrüden für die Zucht
Für die Zucht dürfen nur reinrassige, wesensfeste und gesunde Spitze verwendet werden.

Für die Zucht dürfen nur reinrassige, wesensfeste und gesunde Spitze verwendet werden. Die Auflagen sind sehr streng, da Erbschäden verhindert werden sollen. Daher gibt es eine Reihe an Papieren, die der potentielle Deckrüde vorweisen muss:

  • Zwingername: Zwinger- oder Zuchtnamen basieren auf den registrierten Namen des Zwingers oder Züchters. Er wird nur an reinrassige Tiere vergeben. Der geschützte Zwingername als Namensbestandteil des Hundes kann beim Zuchtbuchamt beantragt werden.
  • Anerkannte Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Bescheinigung über die oben aufgeführten medizinischen Untersuchungen und Prüfungen

Informationen zur Ahnentafel

Die Ahnentafel dient als Abstammungsnachweis für Rassehunde. Jedem eingetragenen Hund wird vom Zuchtbuchführer eine Ahnentafel ausgestellt und beglaubigt.

Spitz Deckrüde Champion
Wird ein mehrfacher Champion für die Zucht als Deckrüde eingesetzt, so ist die Decktaxe meistens entsprechend höher.

Es wird geraten, den Zahnstempel nachtragen zu lassen. Unbefugte Änderungen und Manipulationen der Ahnentafel werden bestraft. Die Ahnentafel muss dem Käufer des Hundes ausgehändigt werden.

Der Besitzwechsel des Hundes wird in der entsprechenden Rubrik auf der Ahnentafel festgehalten. Sollen Spitze ins Ausland verkauft werden, muss der Verkäufer beim VDH eine Auslandsanerkennung beantragen.

Diesem Antrag muss die vom Zuchtbuchführer ausgestellte Ahnentafel beigefügt werden. Gebühren und Nebenkosten müssen vom Verkäufer getragen werden.

Kosten und Decktaxe

Die anfallenden Kosten für die medizinischen Untersuchungen müssen vom Halter getragen werden.

Die Decktaxe bezahlt der Züchter oder der Halter der Hündin, die gedeckt werden soll an den Halter des Deckrüden.

Meistens liegt das Entgelt bei dem Wert, den ein reinrassiger Welpe einbringen würde.

Der Betrag wird zwischen dem Deckrüdenhalter und dem Züchter vereinbart. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung, um Differenzen und Missverständnissen vorzubeugen.

Hast Du einen Deckrüden? Bitte veröffentliche ihn hier, damit andere Züchter davon erfahren! Hier geht es zur Eintragung: https://www.kleinspitz.de/spitz-kleinanzeigen/kleinanzeige-aufgeben

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